FACTS 4 EMOTION GmbH & Co. KG
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Geschäftsführer: Ralph Müller
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Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen – FACTS 4 EMOTION GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der FACTS 4 EMOTION GmbH & Co. KG, (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich die hiesigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2 Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem ursprünglich beabsichtigtem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütungen festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.3 Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung für den Auftraggeber mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und ähnlichen Personen. Soweit wird der Agentur durch den Auftraggeber hiermit Vollmacht erteilt.
3.4 Bei Touristikleistungen weist die Agentur alle Buchenden, Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Verträge mit Anbietern über Touristikleistungen nicht mit FACTS4EMOTION, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Anbieter unter Berücksichtigung und Einbeziehung von deren AGB zustande kommen.
3.5 Die Agentur tritt ausschließlich als Vermittler der Touristikleistungen der jeweiligen Anbieter auf. Die Verträge über Touristikleistungen werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Anbieter abgeschlossen. Ihre Buchung (vgl. § 4) stellt im Verhältnis zu FACTS 4 EMOTION GmbH & Co. KG das Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages dar, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. Die Agentur behält sich die Annahme des Angebots vor.
3.6 Abschluss des Vertrages über Touristikleistungen. Wenn die Agentur oder der Anbieter gegenüber Ihnen schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, kommt zwischen Ihnen und dem Anbieter der Touristikleistung der vermittelte Vertrag zustande.
3.7 Dem vermittelten Vertrag über Touristikleistungen können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters zugrunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung etc. sowie weitere Beschränkungen und Obliegenheiten geregelt sein. Die entsprechenden AGB des Anbieters werden Ihnen – soweit verfügbar – auf der Webseite zur Einsichtnahme und zur Akzeptanz bereitgestellt.
3.8 Der Vertragstext sowie Ihre Bestelldaten werden von der Agentur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung den ausgewählten Anbietern/Vertragspartnern (z. B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Kreditkartenunternehmer, Bank) weitergegeben.
3.9 Die auf https://www.FACTS4EMOTION.de dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot des jeweiligen Anbieters dar. Es handelt sich um eine Aufforderung an Sie, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Ein von Ihnen abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Touristikleistungen mit dem jeweiligen Anbieter (Buchung) ist für Sie verbindlich.
3.10 Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Reisedokumente an den Kunden abgesendet wurden. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene(n) Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und umgehend nach Kenntnis Lufthansa der Agentur ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
Wir informieren Sie, dass wir den Vertragstext nicht speichern. Sie erhalten mit unserer Buchungsbestätigung per E-Mail eine Übersicht über die von Ihnen gewählte Reiseleistung und deren Kosten.
Zahlungsverpflichtet für das insgesamt abgerechnete Reisentgelt einschließlich der Bearbeitungs- und Servicegebühren (Reisepreis) ist grundsätzlich der Buchende bzw. der von ihm angegebene Zahlungsschuldner. Der Buchende haftet auf den vollen Reisepreis, wenn der Reisepreis nicht vom angegebenen Zahlungsverpflichteten geleistet wird.
3.11 Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Eingangsbestätigung und/oder Buchungsbestätigung/Rechnung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und den Anbietern bzw. der Agentur unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Dies gilt auch für Schlechtleistungen im Hinblick auf die Vermittlungsleistung der Agentur. Solche Schlechtleistungen sind unverzüglich gegenüber der Agentur anzuzeigen und es ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Sofern eine Mängelanzeige schuldhaft unterbleibt, entfallen Gewährleistungsansprüche aus dem Vermittlungsvertrag mit sofortiger Wirkung.
3.12 Mit Vertragsschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Bei kurzfristigen Buchungen, reinen Flug- und/oder Versicherungsleistungen kann der gesamte Preis der Touristikleistung sofort zur Zahlung fällig sein. Soweit es sich um Reisen im Sinne des § 651 a bis m BGB (Pauschalreise) handelt, ist eine Zahlung frühestens nach Übermittlung eines Sicherungsscheines zu leisten und darf erst dann verlangt werden. Die Einzelheiten von Fälligkeiten von Anzahlung und Restzahlung sowie der Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung bzw, den AGB des jeweiligen Anbieters.
3.13 Die Agentur weist insbesondere auf die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten und Krankheitskosten hin.
3.14 Die Agentur haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
3.15 Im Übrigen ist die Haftung von der Agentur für Schadensersatzansprüche, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und soweit ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch die Agentur herbeigeführt wurde, ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung wegen übernommener Garantien oder um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von der Agentur auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
3.16 Die Agentur haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung von Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
3.17 Es obliegt grundsätzlich Ihnen, die von Ihnen und Ihren Mitreisenden für die Durchführung/Erbringung der gebuchten Touristikleistung benötigten Personalausweise, Pässe, Visa, Einfuhrpapiere und sonstigen notwendigen Reisedokumente zu beantragen, auf Richtigkeit zu überprüfen und mitzuführen.
4. Budget und Honorar
4.1 Der Auftraggeber stellt der Agentur unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers überschritten werden.
4.2 Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltungsanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
4.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung der Events einzusetzen. Die für die Durchführung notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der Agentur innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auf Wunsch zurückzugeben.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
6.1 Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Gewerke daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
6.2 Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
6.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte und angemessene Vergütung zu.
7. Kündigung
7.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen.
7.2 Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen von der Agentur ausgeschlossen ist.
7.3 Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
7.4 Ferner, wenn trotz Aufforderung durch die Agentur die Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bereitgestellt werden.
8. Haftung
8.1 Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
8.2 Die Haftung der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.3 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt ist.
8.4 Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
8.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
8.6 Die Agentur haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere – aber nicht ausschließlich – vor bei Anordnungen von Behörden, Kriegen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschlägen, Feuer, Unwetter, Überschwemmungen, Stromausfällen, Unfällen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen, soweit diese nicht rechtmäßig sind, sofern die Agentur und/oder die Anbieter sowie deren Leistungsträger von diesen Umständen betroffen sind und/oder beeinflusst werden.
9. Zahlung
9.1 Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Zinsen und zwar in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart.
9.2 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder titulierten Forderungen aufrechnen.
9.3 Die Agentur ist berechtigt, auf ihre Vergütung oder zu beauftragende Fremdleistungen angemessene Vorschüsse nach Projektfortschritt zu verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Agentur die vereinbarte Vergütung danach wie folgt in Rechnung stellen:
30% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung | die Anzahlung ist nicht zurück erstattungsfähig
30% der Gesamtsumme bei Projektstart
30% der Gesamtsumme bei Projektbeginn
10% der Gesamtsumme nach Projektende
10. Gewährleistung und Schadenersatz
10.1 Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von sechs Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz gemäß Ziff. 8 zu.
10.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvoll-ständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien einschließlich der Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages, sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Soweit bei Vertragsabschlüssen mit Auftraggebern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Übersetzung in eine andere Sprache erfolgt, so gilt bei Zweifeln die deutsche Originalfassung.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird – soweit rechtlich zulässig – Bonn, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
13. Nebenabreden / Schriftform
13.1 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.2 Zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung ist Schriftform vereinbart. Ergänzungen und Abänderungen des Vertragsverhältnisses, auch der Schriftformklausel selbst, bedürfen wiederum der Schriftform.
13.3 Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden. Er stimmt der Speicherung und Bearbeitung seiner Daten zu, soweit dies im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
13.4 CODE | Partner & Wir
Auftrag: Wir nutzen den gemeinsamen Auftrag, um das beste Erlebnis für jeden Einzelnen zu erzielen.
Team: Wir verstehen uns als Team und unterstützen uns gegenseitig, unabhängig von Position, Herkunft, Geschlecht und Aussehen.
Wertschätzung: Wir schätzen den Wert des Teams, der Umwelt, der Nahrung, des Moments und der verfügbaren Ressourcen.
Zufriedenheit: Wir respektieren uns im Team, finden gemeinsam Lösungen und zeigen unsere Zufriedenheit.
Bonn, 01. Juni 2020
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Quelle: eRecht24.de
Hinweis
Das Landgericht in Hamburg fällte am 12.05.1998 ein Urteil zur “Haftung für Linkverweise auf Homepage Seiten”. Das Urteil besagt, dass man durch Anbringung von Linkverweisen auf den eigenen Homepage-Seiten zu fremden Homepage-Seiten die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann laut Landgericht nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert (Landgericht Hamburg – 312 O 85/98). Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten Links. Alle im Text dieser Internetpräsenz erwähnten Marken sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Hersteller.